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Bootsvermietung Matthias Gebhardt

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Vermietung von Schlauchbooten

und Zubehör für

TAUCHEN  ANGELN  FREIZEIT

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vorbemerkungen

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Mieter und der Firma “Bootsvermietung Matthias Gebhardt” abgeschlossen wird. Dieser kommt dadurch zustande, daß aufgrund einer Buchung des Mieters, die mündlich, schriftlich (auch per Fax bzw. E-mail) oder fernmündlich zustande kommen kann eine Annahme seitens der Firma “Bootsvermietung Matthias Gebhardt” erfolgt. Mit der Buchung erkennt der Mieter die folgenden Bedingungen für sich und seine Mitreisenden an.

 

Reservierung - Zahlung des Restbetrages

Mit der Versendung der Buchungsbestätigung wird der zwischen der Firma “Bootsvermietung Matthias Gebhardt” und dem Mieter abgeschlossene Vertrag rechtsgültig. Änderungen sind durch Fahrteinschränkungen, durch eine Stornierung des Mieters oder in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Mit der Buchungsbestätigung wird die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises fällig.

Über den Eingang der Zahlung erhält der Mieter eine Bestätigung. Ohne Aufforderung muß die Restsumme spätestens 6 Wochen vor der geplanten Übernahme bezahlt sein.

 

Stornierungen

Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Fahrt bzw. Übernahme des Mietgegenstandes ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Mietvertrag ist schriftlich zu kündigen. Im Falle des Rücktritts werden folgende Stornierungskosten erhoben:

  • Eintreffen des Rücktrittsbriefes mehr als 6 Wochen vor Beginn der gebuchten Übernahme: 40% des Mietpreises
  • Eintreffen des Rücktrittsbriefes weniger als 6 Wochen vor Beginn der gebuchten Übernahme: 100% des Mietpreises

Kann das Boot weitervermietet werden, wird ein pauschale Bearbeitungsgebühr von 40 Euro erhoben. Der Mieter kann sich bis zur Übernahme des Bootes durch eine dritte Person vertreten lassen.

Der Bootseigner behält sich jedoch vor, dem Wechsel zu widersprechen, wenn der Dritte den Erfordernissen nicht genügt oder Vorschriften jedweder Art dem entgegenstehen.

 

Fahrzeugführer

Der Fahrzeugführer muß volljährig sein; er ist für seine Mannschaft und das Boot verantwortlich.

Der Fahrzeugführer muß in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das entsprechende Boot und Gewässer sein. Die Bootsvermietung behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der Fahrzeugführer ihrer Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall werden sämtliche vom Mieter geleisteten Zahlungen zurückerstattet, darüberhinausgehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht.

 

Übernahme, Benutzung und Rückgabe des Bootes

Übernahme und Rückgabe erfolgen zu den vereinbarten Zeiten. Vor der Übernahme sind die notwendigen Formalitäten zu erledigen und die Inventarliste zu prüfen. Dem Mieter ist ein gereinigtes Boot zu übergeben; besenrein hat er es am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Sollte das Boot im Salzwasser eingesetzt werden ist der Mieter verpflichtet dieses abzuwaschen und den Motor mit Süßwasser zu spülen. Es findet eine Einweisung in die Handhabung des Bootes und des Anhängers statt. Sollte die Einweisung aufgrund von Hochwasser oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen nicht wie geplant möglich sein, so wird diese, sofern möglich, an einen anderem als dem ursprünglichem Ort nach Vereinbarung mit dem Mieter durchgeführt.

 

Kaution

Bei der Bootsübernahme ist dem Vermieter eine Kaution (je nach Bootstyp und Ausrüstung 300 - 500 Euro) zu hinterlegen. Diese dient der Abdeckung von Schäden, die durch Verschulden des Mieters am Boot entstehen oder die der Mieter gegenüber Dritten zu vertreten hat. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, Ersatz des über die Kaution hinausgehenden Schadens zu verlangen, wenn dieser grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt wurde.

 

Beachtung der Schiffahrtsvorschriften

Der Mieter hat die Vorschriften der zuständigen Navigationsbehörde zu beachten. Er ist darüber hinaus verpflichtet sich nach den örtlichen Anforderungen und Gesetzen sowie eventuellen Abweichungen davon  zu erkundigen (Schiffahrtssperren, Tempolimits, Naturschutzgebiete etc.).

Es ist untersagt das Boot unterzuvermieten oder zu verleihen.

 

Fahrteinschränkungen

Durch Hochwasser, Bauarbeiten Schleusenreparaturen usw. kann eine Einschränkung für den Mieter entstehen. Derartige Einschränkungen berechtigen den Mieter nicht zum Rücktritt. Kann der Vermieter durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Gewalt das Boot nicht zur Verfügung stellen, wird er bemüht sein, ein Boot mit ähnlicher Ausstattung und Aufnahmekapazität zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Vermieter unter Rückzahlung der vom Mieter geleisteten Zahlungen zum Rücktritt berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Entschädigung entstehen nicht.

 

Pannen und Unfälle

Im Mietpreis ist eine Haftpflichtversicherung für das Boot sowie für den Bootsanhänger enthalten. Nicht versichert sind Beschädigung am Boot oder am Motor, welche vom Mieter oder seinen Mitfahrer verursacht werden. Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder eine Haftung gegenüber Dritten anerkennen, noch das Boot reparieren oder sonstige Kosten veranlassen, sofern nicht Gefahr im Verzuge ist. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen nicht zu einer Minderung des Mietpreises, es sei denn, diese wurden grob fahrlässig oder schuldhaft von der Bootsvermietung verursacht. Der Mieter benutzt das Boot auf eigene Gefahr. Es besteht weder eine Unfallversicherung noch eine Versicherung für Schäden oder Verlust von mitgeführtem Gepäck oder Gegenständen die zur Ausstattung des Bootes (Sicherheitsausrüstung, Zusatzausrüstung) gehören. Solche Schadensfälle können gesondert abgeschlossen werden.

Erleidet der Mieter eine unverschuldete Panne und muß deshalb länger als 24 h festliegen (Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Vermieter benachrichtigt wurde), erstattet der Vermieter dem Mieter den über 24 h hinausgehenden Anteil der Mietkosten. Wird die Bootsfahrt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt , so kann der Mieter den Vertrag durch schriftliche Erklärung kündigen. In diesem Fall schuldet der Mieter nur den Anteil des Mietpreises der bereits erbracht worden ist, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Bei schuldhaft vom Mieter verursachten Schäden besteht kein Anspruch auf Entschädigung wegen dadurch nicht erbrachter Leistungen.

 

Benutzung und Rückgabe des Bootes

Das Boot ist mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden an Bord, am Trailer wie auch für Gegenstände die abhanden kommen. Bei der Rückgabe des Bootes ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter fehlendes, zerbrochenes oder gestohlenes Material zu melden. Wird das Boot nicht pünktlich zurückgegeben, haftet der Mieter für den Schaden der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht.

 

Sonstiges

Der Mieter erhält alle für das Boot und den Trailer notwendigen Unterlagen bzw. Papiere.

Für die Richtigkeit sonstiger Unterlagen (Seekarten, Hafenhandbücher etc.) wird keine Gewähr seitens des Vermieters übernommen. Von der Gewährleistung der Funktion ausgeschlossen sind zusätzliche Sicherheitsausrüstungen (Taschenlampen, Signalblitzer, Lenzpumpen) sowie Navigationshilfen (Kompaß, GPS, Fishfinder/Echolot, Funkgeräte).

 

Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Darmstadt.

 

Anfragen und Reservierungen bitte an

Freizeitboot@aol.com

oder unter 06151 / 3 96 99 77

Mobil: 0172 / 6 81 46 79

 

Bitte öfter probieren oder eine Mail schicken, falls wir mal nicht erreichbar sind. Wir rufen gerne zurück.